Gemeinderatsbeschluss zum Thema Windkraft vom 07.05.2012

Der Gemeinderat Kusterdingen hat am 5. Mai 2012 einen sachlichen Teilflächennutzungsplan am Standort Schinderklinge mit dem die Schinderklinge umgebenden Wald beschlossen, solange diesem Standort keine naturschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen.

Beschlusstext aus der Sitzungsvorlage

Mit der geplanten Änderung des Landesplanungsgesetzes sind Windkraftanlagen voraussichtlich ab 31.12.2012 nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich bauplanungsrechtlich allgemein zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Eine Kommune hat jedoch die Möglichkeit im Flächennutzungsplan entsprechende “Konzentrationszonen für Windkraftanlagen” darzustellen und die zukünftigen Standorte solcher Anlagen zu regeln. Wie bereits in den Sitzungen der Gremien im März erläutert und besprochen (Sitzungsvorlage Nr. 019/2012) möchte der Nachbarschaftsverband aus diesem Grund einen sachlichen Teilflächennutzungsplan ,,Windkraft” aufstellen.

Auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses für eine Änderung des Flächennutzungsplanes, können beantragte Vorhaben zur Sicherung der Planung bis zu einem Jahr zurückgestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist in der Sitzung am 26.04.2012 erfolgt.

Zur Vorbereitung der weiteren Planung hat der Nachbarschaftsverband eine Karte mit potenziellen Standorten für Windkraftanlagen erstellt. Darauf basierend haben die Ortschaftsräte sich mit den möglichen Standorten beschäftigt.

Als Ergebnis wurde bei der Dienstbesprechung gemeinsam mit den Ortsvorstehern der Standort Schinderklinge in Wankheim als der am besten geeignete Standort, vorbehaltlich der Natur- und Artenschutzrechtlichen Untersuchungen, in der Gemeinde Kusterdingen gewählt.

Für diesen Standort sprechen u.a. die geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie die Vorbelastung durch die B 28.

Die Artenschutzrechtliche Prüfung des Standorts erfolgt durch den Nachbarschaftsverband. Dieser beauftragt die Prüfung aller von den Gemeinden im NBV vorgeschlagenen Standorte.

Mangold

https://cloud.klimaschutz-haerten.de/index.php/s/Lp2XnAXjRwqLS78
https://cloud.klimaschutz-haerten.de/index.php/s/yFJK5R72bMkc5Xw
https://cloud.klimaschutz-haerten.de/index.php/s/mJoEHYTfLirgo3x
https://cloud.klimaschutz-haerten.de/index.php/s/djs7x3j8eMceeJt

Bürgermeister Soltau hat am 24. Januar 2022 gegenüber der Agendagruppe “Klimaschutz Härten” seinen Standpunkt bezüglich Windkraftplänen in Zusammenarbeit mit der Stadt Tübingen wie folgt dargelegt:

Solange wir als Gemeinde den Standort „im Bereich der Deponie Schinderklinge“ unterstützen – und nur diesen! – befinden wir uns auf den Boden eines bereits gefassten GR-Beschlusses. Wenn Tübingen das zu wenig ist und sie möchten gern den Suchbereich erweitern und wir sollen das unterstützen (das Suchen allein ist ja nicht verboten), dann braucht es mindestens nochmals einen GR-Beschluss dazu, denn diese Unterstützung hätte eine Art Signalcharakter für die zukünftige Unterstützung von Ku bei der Umsetzung von Windrädern außerhalb des 2012 beschlossenen Areals.
Viele Grüße, Jürgen Soltau

Email von Bürgermeister Soltau vom 24. Januar 2022

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