Laut der Vorschriften darf eine Windkraftanlage umliegende Wohngebäude maximal 30 Minuten am Tag bzw. 30 Stunden pro Jahr beschatten. Dieser Wert wird nach Aussage der Stadtwerke Tübingen berechnet und kontinuierlich kontrolliert. Im Falle einer Überschreitung für einzelne Objekte wird die Anlagen zeitweise ausgeschaltet.
Je nach Abstand der Windräder ist die Beschattung nur gering ausgeprägt. Sie tritt in Kusterdingen nur abends auf (bei Sonnenuntergang) und die vor der Sonne sich drehenden Flügel decken die Sonne nur zu einem Teil ab, sodass der Schattenwurf diffus wird (siehe Bilder). Im Wankheim und der Siedlung tritt gar nie Schattenwurf auf, da diese Wohnorte zu sehr südlich aller 3 Windkraftanlagen liegen.
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Zur Artikelserie:
Hier werden die Fakten zum geplanten Windpark Großholz vorgestellt. In regelmäßig erscheinenden Folgen werden jeweils unterschiedliche Aspekte präsentiert und zusammengefasst.
Josef Göppert, Sprecher der Agendagruppe „Klimaschutz Härten“