Laut Straßenverkehrsverordnung ist das Überholen von Fahrrädern mit dem Auto außerorts nur mit einem Abstand von 2 Metern erlaubt. Dies heißt, dass auf einer 4 Meter breiten Straße ein Fahrrad nicht überholt werden kann. In der Praxis wird dies häufig nicht umgesetzt, sollte aber nach Aussage der Polizei mit gegenseitiger Rücksicht durchaus möglich sein https://klimaschutz-haerten.de/2023/ueberholen-von-fahrraedern-ausserorts-2-m-abstand-was-sagt-die-polizei-dazu/.
Da diese Straßenverkehrsregel teilweise nicht bekannt ist und somit auch nicht befolgt wird, haben wir eine Aktion gestartet, um mit Schildern auf diese Vorschrift aufmerksam und so den Fahrradverkehr auf den Härten sicherer zu machen.
Das eine Schild steht beim Jüdischen Friedhof in Wankheim Richtung Teichäcker in Kusterdingen.
Diese Strecke ist nur 4 Meter breit und, da sie außerorts liegt, kann sie mit 100km/h befahren werden. Eine Umwidmung zu einer Straße mit eingeschränktem Motorfahrzeugverkehr ist kürzlich vom Landratsamt Tübingen abgelehnt worden https://klimaschutz-haerten.de/2024/frust-landratsamt-lehnt-sichere-radverbindung-auf-den-haerten-ab/.
Das zweite Schild steht am Dorfausgang von Wankheim Richtung Bläsikelter.
Diese nur 4 Meter breite Straße ist bei Fahrradfahrern sehr beliebt, wird aber auch von Autos häufig genutzt. Da es eine Außerortsstrecke ist, sind bis zu 100km/h möglich. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier sicher angezeigt.
Nach nur 24 Stunden ist dieses Schild sorgfältig abmontiert worden. Ich kann es mir nur so erklären, dass jemand einen noch wichtigeren Standort gefunden hat. Vielleicht die Verbindung von Jettenburg nach Kusterdingen?
Leider ist auch das Schild beim Jüdischen Friedhof am Dienstag, den 30. April, abmontiert gewesen. Wer findet sie?