Gemeinderat beschließt weiteres Vorgehen und Sanierungsausschuss für Kusterdingen Nord

Die Gemeinde hat 2022 die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet „Kusterdingen Nord“ bei der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH in Auftrag gegeben. Dieses Konzept diente als Grundlage für den Förderantrag für das Programmjahr 2024, welcher im Oktober 2023 eingereicht wurde. Erfreulicherweise wurde der Antrag gleich im ersten Anlauf positiv beschieden.

Vorläufige Sanierungsziele:

  1. Modernisierung, Umnutzung und Neubau zur Förderung des Wohnungsbestandes.
  2. Energetische Maßnahmen an Gebäuden und Aufwertung von Gebäudestrukturen.
  3. Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung bestehender Gebäude und Schließen von Baulücken.
  4. Umgestaltung des öffentlichen Raums.
  5. Energetische Aufwertung öffentlicher und privater Gebäudesubstanz.
  6. Umnutzung und Modernisierung öffentlicher Gebäude.
  7. Verbesserung der Verkehrssituation.
  8. Maßnahmen zum Energie- und Klimaschutz, wie energetische Sanierung und naturnahe Flächengestaltung.

Das Sanierungsmanagement umfasst sowohl private auch öffentliche Projekte. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich von 01.01.2024 bis 30.04.2033.

Als nächstes werden vorbereitende Untersuchungen zur Bewertung der Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse sowie zur Beteiligung von Eigentümern, Mietern, Pächtern und Behörden durchgeführt. Geplant sind eine Fragebogenaktion und eine Informationsveranstaltung. Der Ergebnisbericht bildet die Grundlage für die Sanierungssatzung, die der Gemeinderat nach Abschluss der Untersuchungen beschließt. Die Untersuchungen sollen bis Herbst 2024 abgeschlossen sein.

In der Sitzung des Gemeinderates am 24. Juli 2024 wurde ebenfalls ein beschließender Bauausschuss für das Sanierungsgebiet „Kusterdingen Nord“ gebildet, der aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 9 Mitgliedern aus den Reihen des Gemeinderates besteht. Der Sanierungsausschuss soll alle Angelegenheiten einschließlich des Abschlusses der dazu erforderlichen Sanierungsvereinbarungen umfassen.

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