Bettlaken-Aktion: 2 Meter Überholabstand

Laut Straßenverkehrsordnung ist beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern außerorts ein Seitenabstand von 2 m gefordert. Dieser Seitenabstand ist für die Sicherheit der Radfahrer sehr sinnvoll, insbesondere auf Außerortsstraßen, auf denen unter Umständen mit 100 km/h gefahren werden darf.

Da Kraftfahrzeuge, wenn sie ein Fahrrad außerorts überholen wollen, einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten müssen (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO), wird es auf einer 4 m breiten Straße zu eng: Das Fahrrad braucht 70 cm und somit bleibt dem Auto bei diesem Sicherheitsabstand von 2 m nur noch 130 cm. In der Regel ist ein Auto mindestens 160 cm breit. Das Auto muss also hinter dem Fahrrad bleiben bis die Straße genügend breit ist,

Auf den Härten, in der Gemeinde Kusterdingen, gibt es viele Straßen außerorts, die nur 4 m breit sind und somit ein Radfahrer nicht überholt werden darf. Dazu zählen zum Beispiel die Verbindungen zwischen Jettenburg und Kusterdingen, die Straße am Sendemast vorbei von Wankheim nach Kusterdingen, sowie die Straße von Wankheim zum Bläsiberg.

In einer Gefährdungsanalyse haben wir im September 2024 gezeigt, dass auf den Härten in der Regel der Überholabstand von 2 Metern für ein sicheres Überholen eines Fahrrads nicht eingehalten wird. So wird zum Beispiel auf der Strecke Kusterdingen – Jettenburg in 98 % der Fälle dieser Abstand unterschritten (https://klimaschutz-haerten.de/2025/gefaehrliche-fahrradverbindung-zwischen-kusterdingen-und-jettenburg-der-gemeinderat-ist-gefordert/).

Wir haben das Landratsamt auf diese systematische Übertretung aufmerksam gemacht. Das Landratsamt schreibt am 30. Oktober 2024 unter anderem,

Sollten Sie oder andere Betroffene weiterhin Verstöße beim gesetzlichen Überholabstand feststellen, steht es Ihnen natürlich frei diese Verstöße bei der Polizei anzuzeigen, die im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten auch für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig ist.

Das Polizeipräsidium Reutlingen schreibt auf unsere Frage, ob die Polizei das Überholen von Fahrrädern sicherer und gesetzeskonform zu machen gedenken, folgendes:

Sie haben darin die wesentliche Problemlage beschrieben: Die derzeitige Gesetzeslage lässt sich mit Blick auf den einzuhaltenden, seitlichen Überholabstand von zwei Metern zu Fahrradfahrenden außerhalb geschlossener Ortschaften vielerorts nur bedingt in Einklang mit den tatsächlichen straßenbaulichen Gegebenheiten bringen. Mit polizeilichen Interventionen lässt sich dieses Dilemma jedoch nicht dauerhaft lösen, zumal uns derzeit keine technischen Mittel für gerichtsverwertbare Messungen der Seitenabstände oder anderweitige Messmethoden zur Verfügung stehen. Kontrollmaßnahmen erscheinen damit nicht zielführend.

Auf unsere Nachfrage, warum die Polizei der gesetzlich vorgeschriebene Überholabstand nicht kontrolliert werden kann, schreibt das Polizeipräsidium am 5. Mai 2025 unter anderem folgendes: Auf den von Ihnen genannten Strecken sind im letzten Jahr keine Unfälle mit Beteiligung eines Fahrradfahrenden polizeilich registriert worden. In dieser Hinsicht ist also kein Brennpunkt auszumachen. Selbst wenn dies der Fall wäre, könnten wir keine Verstöße beweissicher verfolgen. Auch bei Ordnungswidrigkeiten stellt das Gericht hohe Anforderungen an den Nachweis des Verstoßes. Ohne die genauen Abstände zwischen Fahrradfahrer und überholendem Pkw, die üblicherweise mit geeichten und umfassend geprüften Geräten erhoben werden müssen, wird kein Richter einen betroffenen Fahrzeuglenker verurteilen.

Diese Aussagen der Polizei lassen uns ratlos und scheinen eine Bankrotterklärung der Polizeibehörde zu sein.

Um die Problematik der Öffentlichkeit bekannt zu machen, haben wir eine Bettlaken-Demo gestartet, um zu zeigen, dass auf einer 4 Meter breiten Straße das sichere und gesetzeskonforme Überholen eines Fahrrads durch ein Auto nicht möglich ist. Wir haben hierzu die Verbindungsstraße zwischen Kusterdingen und Jettenburg ausgewählt, eine Außerortsstrecke auf der mit 100km/h gefahren werden darf.

Wie das Foto der Aktion zeigt, kann ein korrektes Überholen nur erfolgen, wenn das Auto in die Wiese fährt. Bei dieser Demonstration war eine Journalistin des Schwäbischen Tagblatts dabei und hat über die Problematik in ihrer Zeitung berichtet (https://www.swp.de/lokales/tuebingen/bei-kusterdingen-werden-radler-zu-eng-von-autos-ueberholt-die-gefahr-faehrt-mit-78192451.html).

Wir hoffen, dass im Rahmen des Projekts „Kusterdingen Modelkommune für Leichtigkeit im Bus-, Rad- und Fußverkehr“, das vom Regierungspräsidiums Tübingen unter der Begleitung des Verkehrsministerium BW bearbeitet wird, eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden kann.

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