Fahrradstraßen außerorts sind kostengünstige Fahrradverbindungen, um das Radfahren außerorts attraktiv und sicher zu machen. Auf Fahrradstraßen haben die Fahrräder Vortritt und die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
Am Bodensee gibt es mehrere Fahrradstraßen außerorts und ich habe sie kürzlich besucht, um die Umsetzung vor Ort kennen zu lernen.

In Hagnau gibt es eine Verbindung in Richtung Meersburg, die als Fahrradstraße ausgewiesen ist. Um den Kraftfahrzeugverkehr nicht allzu sehr einzuschränken, gibt es das Zusatzsignal „KFZ frei“. Die Straße ist nicht mehr als 4 Meter breit.

In Hagnau führt eine andere Fahrradstraße in Richtung Immenstaad. Auf dieser Außerortsstraße ist der Verkehr mit dem Hinweis „Anlieger frei“ geregelt. Die Straße ist teilweise kaum 4 Meter breit

und führt an mehreren Campingplätzen vorbei.

Ein graues Schild zeigt an, wo die Fahrradstraße endet.
Ich frage mich, was wir von diesen Beispielen für unseren Landkreis Tübingen lernen können. Offensichtlich ist es möglich, auch 4 Meter breite Straßen außerorts als Fahrradstraßen auszuweisen. Um den Kraftfahrzeugverkehr nicht ungebührlich einzuschränken, kann eine flexible Beschilderung ausgewählt werden, sei es mit „KFZ frei“ oder „Anlieger frei“. Diese Fahrradstraßen am Bodensee machen mir Hoffnung, dass die Verbindungen Wankheim-Kusterdingen und Kusterdingen-Jettenburg auch Fahrradstraßen sein könnten.
Siehe auch:
Das ist ein sehr wichtiger Beitrag, denn es entlarvt die Behauptungen des Tübinger Landratsamts, so etwas wäre nicht möglich, als basislos.