Der überarbeitete Entwurf des Teilregionalplans Windenergie liegt nun vor. Die wichtigste Änderung für Kusterdingen besteht darin, dass das Vorranggebiet Großholz nicht mehr weiterverfolgt wird. Die Belange der Bundeswehr und des zivilen Luftverkehrs sind die wichtigsten Gründe für Änderungen.
Für den Klimaschutz spielt der zügige Ausbau erneuerbarer Energien eine zentrale Rolle, weshalb Bund, Länder und Regionen gesetzlich verpflichtet sind, ausreichend Flächen für Wind- und Solarenergie bereitzustellen – in Baden-Württemberg sollen bis spätestens 2040 mindestens 2 % der Regionsfläche dafür reserviert werden. Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diese Vorgaben aktuell mit neuen Teilregionalplänen für Wind- und Solarenergie um, um die Klimaziele zu erreichen und die Planungsverfahren zu beschleunigen.
Berücksichtigte Belange
Der überarbeitete Entwurf erläutert die Entscheidungskriterien im Detail und geht auf die Einwände ein. Bei der Abwägung wurden folgende Belange berücksichtigt.
- Forstrechtliche Belange
- Belange des Natur- und Artenschutzes
- Belange der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes
- Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Belange der Erdbebenüberwachung
- Bergbauberechtigungen
- Belange der Rohstoffversorgung
- Belange der Straßeninfrastruktur
- Belange der Flugsicherung
- Militärische Belange
- Belange der Sternwarte Zollernalb
Die wichtigsten Änderungen
10 Vorranggebiete werden nicht weiterverfolgt, darunter auch das Gebiet Großholz. Bei 10 weiteren Vorranggebieten gab es größere Änderungen. Die maßgeblichen Gründe dafür sind:
- Hubschraubertiefflugstrecken und Bundeswehr (bei 7 Gebieten)
- Flugverkehr Flugplätze, Segelflug, Luftsicherheit (bei 8 Gebieten)
- Umweltschutz, Vögel etc. (bei 4 Gebieten)
- Umweltschutz, Biotop, etc. (bei 2 Gebieten)
- Erweiterter Siedlungsabstand (bei 2 Gebieten)
- Zu hohe Dichte von Wind-Vorranggebieten (bei 1 Gebiet)
- Nato Pipeline (bei 2 Gebieten)
- Rohstoffsicherung (bei 1 Gebiet)
2 Vorranggebiete wurden neue aufgenommen, da sie die Pläne von angrenzenden Regionalverbänden ergänzen.
Vorranggebiete Windenergie in der Region
Die Gebiete sind als Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt:


Quelle: Teilregionalplan Windenergie
Weitere Informationen des Regionalverbands
- Unterlagen Verbandsversammlung – 22.07.2025
- Regionalverband Neckar-Alb – Teilfortschreibung Windenergie
- Regionalplan Neckar-Alb Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2025) (9,416 MiB)
- SessionNet | Verbandsversammlung – 22.07.2025 – 10:00-12:08 Uhr Sitzungsunterlagen der Sitzung des Regionalverbandes
Titelfoto Quelle: Teilregionalplan Windenergie

Ein Wink Gottes 🙂