Frust: Landratsamt lehnt sichere Radverbindung auf den Härten ab

Über mehrere Monate haben wir uns für eine sichere Radverbindung zwischen Wankheim und Kusterdingen eingesetzt. Ein wesentlicher Punkt war, eine kostengünstige sichere Verbindung zu erstellen, die ohne große bauliche Maßnahmen realisiert werden kann. Sie sollte die Radverbindung zwischen den zwei Teilorten auf den Härten für alle, aber insbesondere auch die Schüler des Blaulach-Gymnasiums, sicherer machen, damit das Umsteigen auf das Fahrrad attraktiv ist. Nach intensiver Diskussion hat sich der Gemeinderat von Kusterdingen im November 2023 für dieses Konzept ausgesprochen. Um eine sichere und attraktive Verbindung zu erhalten, wurde die Strecke in drei Abschnitte unterteilt, um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer zu berücksichtigen.

Fahrradstraße: Im ersten Teilstück von der Abzweigung von der K6903 Richtung Jüdischem Friedhof bis zur Kreuzung am Jüdischen Friedhof war eine Fahrradstraße geplant, auf der die Radfahrer bevorzugt sind und eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h gilt. Der Verkehr sollte für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Kfz gestattet sein, um die Zufahrt für landwirtschaftliche Arbeiten nicht zu beschränken, sowie den Anliegerverkehr zu den Blumenfeldern und den Gemüseständen weiterhin zu ermöglichen. Auch war eine bewilligte Zufahrt zur Schinderklinge vorgesehen. Das Landratsamt erkennt in seiner Stellungnahme durchaus die Problematik und sagt folgendes: Mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse ist im betreffenden Streckenabschnitt von einem Gefährdungs- und Konfliktpotenzial für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auszugehen. Dies insbesondere aufgrund des hohen Aufkommens an Radverkehr in Verbindung mit mehreren gefahrenträchtigen Umständen. Und sagt dann: Sinn und Zweck der Anordnung einer Fahrradstraße ist der Schutz des Radverkehrs. Die Behörde schränkt dies dann aber ein mit der Aussage „Die Anordnung einer Fahrradstraße wäre nur zulässig, wenn sie zu diesem Zweck zwingend erforderlich ist“ und lehnt damit die Einrichtung einer Fahrradstraße ab mit der Begründung „Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer Fahrradstraße sind im betreffenden Bereich nicht erfüllt, da eine entsprechende Anordnung nicht zwingend erforderlich ist“. Man fragt sich, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße nur zwingend ist, wenn Radfahrer zwingend verunfallen.

Fahrverbot: Im zweiten Teilstück von der Kreuzung am Jüdischen Friedhof Richtung Kusterdingen am Sendemast vorbei bis zur Straße „Teichäcker“ sollte ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge erstellt werden, wobei die Fahrt für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie für Anlieger gestattet sein sollte, um eine komplette Sperrung zu vermeiden. Das Landratsamt argumentiert, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung eines Verbots für Kraftfahrzeuge nicht erfüllt sei, und begründet dies wie folgt: ..die Anordnung eines Verbots für Kraftfahrzeuge ist nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist, weil eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs besteht. Im Vergleich zur Anordnung einer Fahrradstraße muss zudem aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Es ist unklar, wie das Landratsamt das Rechtsgut Fahrradfahrer einstuft. Das Landratsamt argumentiert abschließend, dass die teilweise Sperrung zusätzlichen Verkehr auf der Kreisstraße bedingen würde. Es ignoriert dabei die Absicht der Antragsteller, den Verkehr zwischen Fahrrad und Motorfahrzeug zu entflechten. Diese Entflechtung hat das Landratsamt in Vorgesprächen als besonders wünschenswert bewertet.

Radschutzstreifen: Im dritten Teilstück vom Hundeübungsplatz bis zur Lustnauer Straße sollte ein Radschutzstreifen eingerichtet werden, da auf dieser stark befahrenen Strecke ein erhebliches Risiko für die Fahrradfahrer besteht. Da in der Regel Radschutzstreifen nur innerorts zulässig sind, wurde eine Verschiebung des Ortsschildes beantragt. Das Landratsamt spricht sich gegen eine Verschiebung der Ortstafel aus, da in diesem Bereich eine geschlossene Bebauung fehle, was für eine Verschiebung notwendig ist. Es weist darauf hin, dass ein Radschutzstreifen außerorts denkbar wäre. Dies sei aber nicht beantragt und schreibt dann: Zwingend geprüft werden müsste dabei noch, ob die vorhanden Straßenbreite den gesetzlich vorgegebenen Überholabstand von 2 m ermöglicht und wie die Anbindung an den Wirtschaftsweg erfolgen könnte. Als Bürger frage ich mich, warum die Behörde nicht gleich mitteilen kann, ob dies möglich ist.

Das Fazit aus diesem Vorgang ist recht unbefriedigend, da das Land Baden-Württemberg sich entschieden für eine Mobilitätswende ausspricht und ein Landkreis den Wunsch zur Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung zwischen Wankheim und Kusterdingen, die vom Gemeinderat beantragt wurde, mit schwer nachvollziehbaren Argumenten ablehnt.

Wie kriegen wir den Fahrradverkehr auf eine Erfolgsspur?

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4 thoughts on “Frust: Landratsamt lehnt sichere Radverbindung auf den Härten ab

  1. Ich verstehe nicht, warum die grüne Planwege über die Hohe Mark nicht mehr in die Überlegungen einbezogen werden! Ich fahre immer so nach Tübingen! Es fehlen Hinweisschilder “Achtung Fahrräder kreuzen” bei der Einmündung jüdischer Friedhof/Sendemast! Eine Geschwindigkeitsbegrenzung 30 ist auf dieser Strecke auf jeden Fall sehr sinnvoll! Die Ackersteige zum Hornbach ist für Fahrräder nicht gerade geeignet! Steile Teilstücke schlechter Straßenzustand! Wird von den Schülern nach Tübingen
    auch kaum genutzt!
    Das Schild Fahrradweg wurde am Ortseingang Lustnauer Straße mutwillig in die andere Richtung umgedreht ! Ich bin sehr viel mit dem Rad unterwegs und stelle fest, dass viele Radwege von Radfahrern und Radfahrerinnen nicht benutzt werden!

    1. Die sichere Radverbindung von Wankheim nach Kusterdingen haben wir bewusst am Sendemast vorbei gewählt, weil sie einerseits von vielen Leuten benutzt wird und – noch wichtiger – die Verbindung zum Hornbach und nach Lustnau aufwertet. Diese Verbindung ins Tal, die Ackersteige ist letztes Jahr neu asphaltiert worden. Sie ist steil, aber es gibt ja recht viele Leut mit e-Bike. Sie ist eine ideale und entspannte Verbindung, um zum Hornbach und in die Lustnauer Gegend zu gelangen.

    2. Die von uns vorgeschlagene sichere Fahrradverbindung zwischen Wankheim und Kusterdingen würde auch den Wanderweg “Härtenrunde” aufwerten (https://www.outdooractive.com/de/route/wanderung/schwaebische-alb/haertenrunde-komplett/49315236/), da er vom Blumenfeld, kurz nach der Abzweigung von der Kreisstraße, bis zum Sendemast auf dieser Route folgt. Dies ist zur Zeit eine Außerortsstrecke mit keiner Geschwindigkeitsbeschränkung für Motorfahrzeuge.

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