Überholverbot von Fahrädern außerorts auf 4 m breiten Straßen

Da Kraftfahrzeuge, wenn sie ein Fahrrad außerorts überholen wollen, einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten müssen (§ 5 Abs. IV S. 3 StVO) wird es auf einer 4 m breiten Straße zu eng: Das Fahrrad braucht 70 cm und somit bleibt dem Auto bei diesem Sicherheitsabstand von 2 m nur noch 130 cm. In der Regel ist ein Auto mindestens 160 cm breit. Das Auto muss also hinter dem Fahrrad bleiben bis die Straße genügend breit ist, was es aber selten tut. Wenn sich Autofahrer an diese Vorschrift halten würden, wäre die Sicherheit der Radfahrer an vielen Stellen auf den Härten wesentlich verbessert. Wir müssten dann zum Beispiel nicht darüber diskutieren, wie wir die außerorts Verbindung von Jettenburg nach Kusterdingen für den Fahrradverkehr sicherer machen könnten, da diese Straße fast durchwegs nur 4m breit ist und so eigentlich ein Überholverbot von Fahrrädern besteht und das Fahrradfahren recht sicher wäre.

Man könnte nun das Schild „Fahrrad-Überholverbot“ aufstellen. Das Landratsamt Tübingen will dem aber nicht zustimmen, da man nicht etwas verbieten könne, das schon verboten sei. Vielleicht darf man ein Schild anbringen, diese Straße ist nur 4 m breit, um den Autoverkehr entsprechend zu erinnern? Oder soll man die Straße 5 m breit machen, um das Verbot aufstellen zu können?

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6 thoughts on “Überholverbot von Fahrädern außerorts auf 4 m breiten Straßen

  1. Ich bin fast 60ig Jahre alt und von Geburt an in Kusterdingen. Ich habe noch nie einen Fahradunfall auf dieser Strecke mit einem Auto mitbekommen.
    Deshalb frage ich mich was man mit diesen ewigen und teilweise unnötigen Verboten in Deutschland und auch in Kusterdingen erreichen will.
    Ich glaube es wäre an der Zeit wieder an die Vernunft zwischen Autofahrer und Radfahrer zu appelieren schließlich gilt die Straßenverkehrsordnung für alle !!

  2. Sollte der Gesetzgeber hier nicht auch die Radfahrer usw. in die Pflicht nehmen. Man könnte z.B. die Radfahrer, Mofas usw anweisen an eine geeignete Stelle die Autos, Busse, LKW und Treker vorbeifahren zu lassen z B. an Ausweichstellen, abzweigenden Feldwegen usw.

    1. Also ich denke, das machen Radfahrer aus eigenen Stücken wenn die Strecke die Möglichkeit bietet. Es ist ziemlich unangenehm, wenn ein Auto langsam hinterher fährt.

      – Oder denkst Du, die Radfahrer sollten anhalten, absteigen und ihre Fahrt unterbrechen um Autos durchzulassen? Das machen sicherlich auch einige. Das zu fordern wäre nach meiner Einschätzung nicht verhältnismäßig.

  3. In einem späteren Beitrag vom November 2023 haben wir eine Stellungnahme des Polizeipräsidium Reutlingen veröffentlicht: https://klimaschutz-haerten.de/2023/ueberholen-von-fahrraedern-ausserorts-2-m-abstand-was-sagt-die-polizei-dazu/
    Die gesetzliche Regelung ist klar. Es gilt außerorts ein Abstand von 2 Metern beim Überholen eines Fahrrads mit dem Auto.
    Trotzdem gilt als Fazit : Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Dies gilt für Auto-UND Radfahrer.

  4. Ich mach nochmal Werbung für die Fahrradstraßen wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern. Da fährt man dann als Radler*in, von hinten kommt ein Fahrzeug und wartet, als Radler*in lässt man an der geeigneten Stelle das Fahrzeug vorbei und dann können alle in Ruhe weiterfahren.
    “Geht nicht, Straße zu schmal” sagt unser Landratsamt.

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